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22.07.2009 Arbeitnehmerdatenschutz gesetzlich verankern
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Datenschutz gesetzlich verankern

Komm TK-IT 6/7 09
Im Arbeitsleben werden umfangreiche Daten gespeichert, von der Bewerbung über die Erfassung von Krankheitszeiten bis zur täglichen Arbeitszeit. Die jüngsten Datenschutzskandale haben die Schwachstellen im Datenschutz aufgezeigt. Gewerkschaften fordern daher seit langem ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, das die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sichert und den Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers enge Grenzen setzt.

Der Schutz der Persönlichkeitsrechte ist bereits im Grundgesetz verankert, auch im Betriebsverfassungsgesetz und Bundesdatenschutzgesetz finden sich Bestimmungen. Doch nicht alles ist lückenlos normiert, so ist z.B. der Einsatz von Videoüberwachung nur durch Rechtsprechung
  • widersprüchlich - geregelt, die fortschreitenden technischen Überwachungsmöglichkeiten sind rechtliche Grauzonen. Ziel eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes muss es daher sein, für Arbeitgeber und Beschäftigte klare und verständliche Regelungen zu schaffen.
ver.di fordert gemeinsam mit dem DGB:
  • ein ausdrückliches Verbot der gezielten Beobachtung und Überwachung von Beschäftigten am Arbeitsplatz;
  • die Einschränkung des Fragerechts des Arbeitgebers bei der Einstellung und der Möglichkeit der Anordnung von ärztlichen Untersuchungen auf Anlässe, die für die konkrete Tätigkeit von entscheidender Bedeutung ist;
  • den gesonderten Schutz der Kundendaten, wenn Kunden gleichzeitig Beschäftigte ihres Arbeitgebers sind;
  •  die Verbesserung der Rechtsposition des betrieblichen Datenschutzbeauftragten;
  • die Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte beim Datenschutz;
  • die Einführung eines Verbandsklagerechts; die Verankerung angemessener und abschreckender Sanktionen;
  •  den Schutz der persönlichen Daten vor unbefugtem Zugriff bei Verfahren wie der elektronischen Gesundheitskarte und ELENA;
die Anpassung des Bundesdatenschutzgesetzes an die heutigen technischen Gegebenheiten des Internets. Betriebsräte sollten ihre Mitbestimmungsrechte wahrnehmen, Regelungen abschließen und Beschäftigte für Datenschutzfragen sensibilisieren.

Cornelia Brandt in KOMM 06/07 2009


links:
Die Onlinerechte-Kampagne, von ver.di 2002 initiiert, bietet eine Plattform mit aktuellen Informationen, Checklisten, Beispiele von Betriebsvereinbarungen, aber auch Präsenzseminare für betriebliche Interessenvertretungen zum Thema Überwachung im Betrieb an: www.online-rechte-fuer-beschaeftigte.de
Die Seite des Bundesdatenschutzbeauftragten bietet Informationen, eine Rechtsprechungsübersicht, Anschriften und Links rund um das Thema Datenschutz: www.bfdi.bund.de
Beratung, Weiterbildung und Information zum Thema Datenschutz und anderen Fragen rund um Arbeitsorganisation, Technik und Gesundheit bietet der Zusammenschluss gewerkschaftsnaher Beratungseinrichtungen: www.tbs-netz.de


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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Gesetz #BDSG #DGB #verdi #ELENA
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