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Bundesverfassungsgericht soll E-Mail-Überwachung des BND prüfen
Auch in der G-10-Kontrollkommission sind sich die Experten weitgehend einig: Wie der Bundesnachrichtendienst im Ausland handelt, ist in Teilen nicht vom Gesetz gedeckt. Gemäß dem sogenannten G-10-Gesetz darf der BND gezielt Telekommunikationsanschlüsse anzapfen, solange es sich um Anschlüsse nicht-deutscher Staatsbürger im Ausland handelt. Das ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, denn dort heisst es in Artikel 10, Absatz 1 des Grundgesetzes eben nicht: Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis der Deutschen ist unverletzlich. Auch der Frankfurter Richter Bertold Huber, stellvertretender Vorsitzender der G-10-Kommission hatte in einem Aufsatz in der "Neuen Juristischen Wochenschrift" festgestellt, dass Paragraf 5 II 3 des G-10-Gesetzes verfassungswidrig sei, weil er nicht berücksichtige, dass Nicht-Deutsche denselben Grundgesetz-Schutz genießen wie Deutsche. Mehr dazu bei http://www.zeit.de/politik/2014-05/G-10-Kontrollkommission-bundesnachrichtendienst-kritik Alle Artikel zu Kommentar: RE: 20140529 Zweifel an Rechtmäßigkeit der BND-Überwachung Die "Zweifel" sind nun ja wohl ausgeräumt. (s. http://www.sueddeutsche.de/digital/auslandsgeheimdienst-bnd-will-soziale-netzwerke-live-ausforschen-1.1979677 ) Die sind mit den Daten, die sie (illegalerweise) schon haben nicht zufrieden und wollen immer mehr, wenn wir sie nicht stoppen. Jochen, 31.05.2014 12:38
Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/2h3 Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4337-20140529-zweifel-an-rechtmaessigkeit-der-bnd-ueberwachung.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4337-20140529-zweifel-an-rechtmaessigkeit-der-bnd-ueberwachung.html Tags: #Geheimdienste #BND #G10-Gesetz #Klage #BVerfG #Menschenrechte #Grundrechte #Lauschangriff #Ueberwachung Created: 2014-05-29 08:41:54 Hits: 1721 Leave a Comment |
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