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Bundesdatenschützerin hält „Grundrecht auf ‚Vergessenwerden’ für nicht geboten“
„Der EuGH leitet das ‚Vergessenwerden‘ im Sinne eines Löschungsanspruchs aus dem Grundrecht auf Datenschutz her“, sagte Voßhoff im Interview des Nachrichtenmagazins FOCUS. Anmerkung: Meint sie damit, dass wir das in der auch von ihr gewollten EU Dateschutzverordnung geforderte "Recht auf Vergessen" nicht brauchen, weil es schon aus dem Löschungsanspruch folgt? Wenn ja, dann wäre es auf jeden Fall richtiger, das auch nochmal zur Klarstellung in der Verordnung zu benennen. Wir wollen doch nicht jeden Löschungsanspruch bis zum EuGH durchklagen. Alle Artikel zu
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