DE | EN
Sitemap | Impressum
web2.0 Diaspora Vimeo taz We at Mastodon A-FsA Song RSS Twitter Youtube Tumblr Flickr Wikipedia Donation Facebook Bitmessage Betterplace Tor-Netzwerk https-everywhere
18.03.2014 Petitionsausschuss auf Seiten der GEMA
Sorry, most articles are not available in English yet

Petitionsausschuss sieht GEMA-Vermutung durch C3S gefährdet

Unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils - nicht so beim Urheberrecht in §13c. Dieser "GEMA-Paragraf" oder die so genannte "GEMA-Vermutung", stellt eine Beweislastumkehr dar, die davon ausgeht, dass jedes Musikstück, das irgendwo gespielt wird, bei der Verwertungsgesellschaft GEMA oder einer ihrer ausländischen Partnergesellschaften gemeldet ist und eine Abgabepflicht auslöst.

62.842 Bürger hatten nun in einer Petition die Abschaffung der Beweislastumkehr gefordert. Dazu musste sich der Petitionsausschuss des Bundestages äußern. Er hat nun dem Bundestag sogar im Gegenteil empfohlen, diese Beweislastumkehr zu stärken, da " es einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Verwertungsgesellschaft bedeuten würde, wenn sie überprüfen und nachweisen müsste, dass gespielte Stücke bei ihr gemeldet sind. Dieser erhöhte Verwaltungsaufwand würde dazu führen, dass die Ausschüttungen für Musikurheber und Verlage geringer werden."

In der Petition wurde jedoch gerade festgestellt:

"Inzwischen wird von unbekannten Urhebern in erheblichem Umfang online Musik veröffentlicht, die keinem Wahrnehmungsvertrag der GEMA unterliegt. Die Annahme einer GEMA-Vermutung führt somit in dieser stark steigenden Zahl von Fällen zu einer unberechtigten Wahrnehmung durch die GEMA. Wenn man die Entwicklung der letzten Jahre betrachtet, ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren diese Tendenz noch erheblich zunehmen wird, da gerade Nachwuchsurheber das Internet und die flexiblen Möglichkeiten der CC-Lizenzen für ihre Selbstvermarktung nutzen möchten." 

Diese Künstler gründete im letzten Jahr die Cultural Commons Collecting Society (C3S), die den Aufbau einer Konkurrenz zur GEMA zum Ziel hat. Sobald diese existiert, kann die "GEMA-Vermutung" bei einer Verfassungsklage auf Gleichbehandlung keinen Bestand mehr haben. Der Beschluss des Petitionsausschusses muss wohl als letzter Versuch gesehen werden der GEMA die Pfründe zu erhalten.

Mehr dazu bei http://www.heise.de/tp/artikel/41/41262/1.html

Alle Artikel zu


Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/2f5
Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/4223-20140318-petitionsausschuss-auf-seiten-der-gema.html
Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/4223-20140318-petitionsausschuss-auf-seiten-der-gema.html
Tags: #Gema #C3S #Musik #Abgabe #Petitionsausschuss #Zugangserschwerungsgesetz #Urheberrecht #ACTA #TTIP #Zensur #Informationsfreiheit #Meinungsfreiheit #Internetsperren
Created: 2014-03-18 07:20:50
Hits: 1999

Leave a Comment

If you like a crypted answer you may copy your
public key into this field. (Optional)
To prevent the use of this form by spam robots, please enter the portrayed character set in the left picture below into the right field.

CC license   European Civil Liberties Network   Bundesfreiwilligendienst   We don't store your data   World Beyond War   Use Tor router   Use HTTPS   No Java   For Transparency

logos Mitglied im European Civil Liberties Network Creative Commons Bundesfreiwilligendienst We don't store user data World Beyond War Tor - The onion router HTTPS - use encrypted connections We don't use JavaScript For transparency in the civil society