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Offener Brief an Kanzlerin Merkel zur Nachwuchswerbung der BundeswehrGestern haben die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Terre des Hommes, die Kindernothilfe, das Deutsche Komitee für UNICEF, World Vision Deutschland, Plan Deutschland, die Aktion Weißes Friedensband und das Netzwerk Afrika Deutschland Dieser Brief war notwendig geworden, da ein ähnliches Schreiben an den Bundesverteidigungsminister vor einem Jahr ohne Reaktion blieb. In dem Brief heißt es u.a.: "Mit großer Sorge beobachten wir, dass die Bundeswehr bei der Nachwuchswerbung in Deutschland gezielt Minderjährige anspricht und verstärkt Freiwillige unter 18 Jahren rekrutiert. Dies widerspricht unserer Auffassung nach den in der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) verbrieften Rechten und den besonderen Schutzpflichten Deutschlands gegenüber Minderjährigen. Auch der Völkerrechtler Dr. Hendrik Cremer kommt im beiliegenden Schattenbericht Kindersoldaten 2013 zu diesem Ergebnis. Der Bericht wurde im Februar vom Deutschen Bündnis Kindersoldaten, Kindernothilfe, terre des hommes, UNICEF Deutschland, World Vision und Plan herausgegeben und im Rahmen des deutschen Staatenberichtsverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf vorgestellt und übergeben." Insbesondere wird kritisiert, dass Deutschland die Aufforderung des UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes aus dem Jahr 2008, das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre anzuheben, um dem „Schutz und Wohl des Kindes“ (Art. 3 KRK) Vorrang vor staatlichen Interessen zu geben, weiterhin ignoriert. So heißt es in seinen Abschließenden Bemerkungen zu Deutschland vom 1. Februar 2008: “The Committee therefore encourages the State party to raise the minimum Der offene Brief im Worlaut http://www.gew.de/Binaries/Binary107538/Offener_Brief_Merkel_final_ohneUnterschr.pdf Weitere Infos dazu www.kindersoldaten.info Kommentar: RE: 20131106 Gegen Anwerbung Minderjähriger durch die Bundeswehr Jeder hat das Recht auf Selbstmord..." dazu die Fragestellung: haben Jugendliche Bürger, die noch nicht volljährig sind, das Recht schriftlich das "Einverständnis zum Ableben" zu erklären? Hier meine Darlegung zur Rechtslage: Jugendliche sind beschränkt geschäftsfähig. Sollten die Eltern der Jugendlichen diesen "Erklärungen" widersprechen, sind die Unterschriften der Jugendlichen juristisch "nichtig". Eine weitere Begründung: Jugendliche unterschreiben etwas, von dem sie keine Ahnung haben. Hier liegt dann "arglistige Täuschung" vor. Das ist im Zusammenhang mit der "beschränkten Geschäftsfähigkeit" zu sehen. zum 3. könnte man prüfen, ob hier nicht ein kausaler Zusammenhang zur UN_Erklärung "gegen die Rekrutierung von Kindersoldaten" in kausaler Schlüssigkeit besteht! Kater Carlo, 13.11.13 21:56
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