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TK-Anbieter setzen verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung straflos fort
Trotz einer Anzeige bei der Bundesnetzagentur wegen der illegalen Speicherung von Verkehrsdaten durch verschiedene TK-Anbieter ist nichts geschehen. Die Bundesnetzagentur lehnte die Einleitung eines Bußgeldverfahrens ab, weil “nicht genügend Anhaltspunkte” für das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit bestünden.
Die Anbieter BT (Germany), E-Plus, M-net, Telefónica, Telekom Deutschland und Vodafone D2 sammeln dementsprechend offenbar weiterhin illegal Daten über eingehende Verbindungen, über kostenfreie und pauschal abgegoltene ausgehende Verbindungen (Flatrates), über bloß versuchte Verbindungen, über die IMEI-Kennunngen unserer Endgeräte und sogar über unseren geografischen Standort.
Dies sind alles Daten für die nach dem Verbot der Vorratsdatenspeicherung keine Genehmigung zur Speicherung mehr besteht.
Mehr dazu bei https://blog.vorratsdatenspeicherung.de/?p=1084
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Tags: #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Bundesnetzagentur #Polizei #Geheimdienste #Verbraucherdatenschutz #Grundrechte
Created: 2013-06-28 07:19:20
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