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Urteil des Bundesgerichtshof zur E-Mail-Verschlüsselung
Aus dem Urteil: “Denn jedenfalls ist der Betroffene nicht verpflichtet, unternehmensinterne Daten über eine ungesicherte E-Mail-Verbindung an die Behörde zu übermitteln. Nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts stellt die Landeskartellbehörde nur eine E-Mail-Adresse zur Verfügung, die lediglich zum Empfang nichtsignierter und nichtverschlüsselter Nachrichten dient. Auch soweit es sich bei den übermittelten Daten nicht um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt, ist es einem Unternehmen nicht zumutbar, einen derartigen Übertragungsweg benutzen zu müssen, zumal die Landeskartellbehörde die Möglichkeit hat, sich die gewünschte Datei auf anderem Wege, etwa auf einem Datenträger oder auf einem gesicherten elektronischen Übertragungsweg, übermitteln zu lassen.” Mehr dazu bei http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/datenschutz-bundesgerichtshof-e-mail-verschluesselung/7305/ Anmerkung: E-Mail Verschlüsselung ist kein nettes Add-On sondern sollte überall als Standard verwendet werden können. Man muss es nur tun! Alle Artikel zu Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/25x Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3670-20130616-e-mail-verschluesselung-pflicht.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3670-20130616-e-mail-verschluesselung-pflicht.html Tags: #Verschluesselung #GnuPG #PGP #X.500 #BGH #Urteil #Privatsphaere #Verbraucherdatenschutz Created: 2013-06-16 07:46:01 Hits: 2196 Leave a Comment |
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