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19.06.2009: Internetsperren - Zugangserschwerungsgesetz formell verfassungswidrig?
Nicht durchsetzen konnte sich die FDP-Fraktion mit ihrem Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Zugangserschwerungsgesetz. Die Fraktion hatte argumentiert, der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beinhalte keine Änderung des Telemediengesetzes mehr, sondern die Schaffung eines Spezialgesetzes zur Zugangserschwerung zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen. [...] CDU/CSU und SPD lehnten den Antrag mit dem Hinweis ab, es sei bereits eine Anhörung durchgeführt worden, und damit sei das Recht auf Durchführung einer Anhörung, das von einem Viertel der Ausschussmitglieder eigentlich durchgesetzt werden könne, verbraucht. Die FDP-Fraktion bestand dagegen auf Durchführung einer Anhörung und kündigte an, die Mehrheitsentscheidung des Ausschusses prüfen lassen zu wollen.
Ich sehe schon, dass nun einige hier einen Formverstoß wittern und somit eine weitere Möglichkeit, die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes zu bejahen. Der Art. 82 GG stellt aber ausdrücklich nur auf das Grundgesetz ab, Verstösse gegen Geschäftsordnungen (seien es die von Bundestag, Bundesrat, Fraktionen etc.) sind davon nicht betroffen.
Mehr dazu bei http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/fehlende-anhorung-zugangserschwerungsgesetz-formell-verfassungswidrig/
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Tags: #Ursulav.d.Leyen #Zugangserschwerungsgesetz #verfassungswidrig #Internetsperre
Created: 2009-06-19 07:29:46
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