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Präventive Überwachung nur dort wo es nicht anders geheDie präventive Überwachung gemäss dem neuen Gesetz wird nur in etwa zehn Fällen pro Jahr zum Einsatz kommen. Das versprach Bundespräsident Ueli Maurer über das neue schweizer Nachrichtendienstgesetz und wiederholte damit die Worte vom damals zuständigen Bundesrat Christoph Blocher bei Vorstellung des alten Gesetzes. Die präventive Überwachung (in deutsch = Staatstrojaner+Verwanzung von Privatwohnungen) soll nur bei schwersten Verbrechen angewendet werden, als Beispiel nannte er den Datendiebstahl bei einer Bank. Über die Anwendung des "endoskopischer Eingriffs" entscheiden künftig das Bundesverwaltungsgericht und der Chef des Verteidigungsdepartements (VBS). Mehr dazu bei http://www.vaterland.li/index.cfm?id=133941&source=sda&ressort=home Alle Artikel zu
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