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Geplante Neuregelung der Bestandsdatenauskunft untergräbt das Vertrauen der Bürger in den StaatDie RichterInnen betrachten den Gesetzentwurf zur TKG Änderung bei Bestandsdaten als Fehlgriff. Sie meinen, dass damit der Trend fortgesetzt wird, die Möglichkeit zu eröffnen, dass möglichst viele Daten erhoben, gespeichert und an Behörden unter geringen Voraussetzungen übermittelt werden. Sie stellen feste: "Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht auf einen Schutz ihrer Privatheit vor staatlichen Eingriffen. Dies stellt eine wesentliche Grundlage für eine freie Gesellschaft dar." Mehr dazu in der Pressemitteilung der nrv http://www.nrv-net.de/main.php?id=161&presse_id=173 Alle Artikel zu
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