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Verfassungsrichter sehen Antiterrordatei kritisch
Ob jemand in der Datenbank erfasst ist, erfährt er/sie nicht, da auch eine verdeckte Speicherung von Daten möglich ist. "Letztlich kann jeder, der auch nur Kontakt zu jemandem hat, der möglicherweise Gewaltanwendung befürwortet, in der Datei gespeichert werden", sagt Maximilian Suermann, der Anwalt des Klägers. "Im Grunde kann niemand sicher sagen, ob er da drin ist." Auch " minimale Gewalt" oder "eine bestimmte innere Gesinnung" reichen zur Speicherung aus. Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-11/antiterrordatei-verfassungsgericht Anmerkung: siehe dazu auch "Verstoß gegen das Trennungsgebot befürchtet" Alle Artikel zu
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