|
Verfassungsrichter sehen Antiterrordatei kritischHaben wir sechs Jahre lang mit einem Verfassungsverstoß gelebt? Das Bundesverfassungsgericht berät nun, ob die Antiterrordatei evtl. gegen das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten verstößt. Auf die datei dürfen BKA und LKA, Bundespolizei und Landespolizei, Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst (BND) und Zollkriminalamt zugreifen und die Daten von z. Zt. etwa 16.000 "Terrorverdächtigen" einsehen. Ob jemand in der Datenbank erfasst ist, erfährt er/sie nicht, da auch eine verdeckte Speicherung von Daten möglich ist. "Letztlich kann jeder, der auch nur Kontakt zu jemandem hat, der möglicherweise Gewaltanwendung befürwortet, in der Datei gespeichert werden", sagt Maximilian Suermann, der Anwalt des Klägers. "Im Grunde kann niemand sicher sagen, ob er da drin ist." Auch " minimale Gewalt" oder "eine bestimmte innere Gesinnung" reichen zur Speicherung aus. Mehr dazu bei http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2012-11/antiterrordatei-verfassungsgericht Anmerkung: siehe dazu auch "Verstoß gegen das Trennungsgebot befürchtet" Alle Artikel zu
Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/1X7 Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3239-20121107-antiterrordatei-und-trennungsgebot.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3239-20121107-antiterrordatei-und-trennungsgebot.html Tags: #Anti-TerrorDatei #Polizei #Geheimdienste #BKA #Gesinnungstaeter #Rasterfahndung #Grundrechte Created: 2012-11-07 07:37:57 Hits: 2330 Leave a Comment |
CC license European Civil Liberties Network Bundesfreiwilligendienst We don't store your data World Beyond War Use Tor router Use HTTPS No Java For Transparency |