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Computer-Überwachung und Kündigung von Betriebsrat nicht zulässigDie Computer-Überwachung des Betriebsratsvorsitzenden der Bäckereikette Ihle und seine anschließende Kündigung waren nach Urteil des Arbeitsgericht Augsburg unzulässig. Wie das gericht am Donnerstag verkündete ist eine Software, die sekündlich die Benutzeroberfläche des Computers des Betriebsratschefs speichert ein glatter "Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit". Mehr dazu und viele weitere Fälle bei http://www.br.de/themen/aktuell/inhalt/grossbaeckerei-ihle-computerueberwachung-100.html Anmerkung: Wo die Verhältnismäßigkeit bei der Überwachung eines Betriebsrats durch den Arbeitgeber liegt wollte sich das Gericht wohl nicht festlegen... Alle Artikel zu
Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/1VX Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3172-20121005-ueberwachung-von-betriebsrat-nicht-rechtens.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3172-20121005-ueberwachung-von-betriebsrat-nicht-rechtens.html Tags: #Ueberwachung #Betriebsrat #Arbeitnehmerdatenschutz #Datenpannen #skandale Created: 2012-10-05 08:06:06 Hits: 1791 Leave a Comment |
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