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Verteidigung beantragt Durchsuchung des BKADie Verteidiger im Prozess gegen die "Düsseldorfer Zelle" haben beantragt, beim BKA nach Videoaufzeichnungen zu suchen. Die BKA-Novelle von 2007 erlaubt eine sogenannte optische Überwachung nur zu präventiven Zwecken und nicht als Beweismittel in Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft würde in dem Fall ihre wichtigsten Beweismittel verlieren. Sonst gibt es nur einige Utensilien, die "für den Bau von Bomben genutzt werden können" und Anleitungen zum Bombenbau auf Speichermedien. Mehr dazu bei http://www1.wdr.de/themen/politik/terrorprozess110.html Alle Artikel zu Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/1Vx Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3148-20120920-hat-bka-beweismittelverbot-missachtet.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3148-20120920-hat-bka-beweismittelverbot-missachtet.html Tags: #BKAGesetz #Polizei #Geheimdienste #Videoueberwachung #Lauschangriff #Grundrechte Created: 2012-09-20 07:24:11 Hits: 1910 Leave a Comment |
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