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Nichtankauf von Daten-CDs wäre „Strafvereitelung im Amt“Warum sollen die Daten von Aussteigern aus einem Verbrechen nicht als Beweismittel dienen? Beim „Beweismittelverbot“ nach StPo § 136a ist nur die Rede von durch die Strafverfolgungsbehörden illegal erlangten Beweisen. Jede Strafverfolgungsbehörde, die solchen Verbrechen nicht nachginge, würde man „Strafvereitelung im Amt“ (StGB § 285) vorwerfen. Für Großkriminelle, die uns Milliarden an Steuern rauben wollen CDU und FDP jedoch anders verfahren. Hier wird mit dem Steuerabkommen mit der Schweiz ein Deckmantel der Anonymität über die Steuerhinterzieher gelegt und "pauschal" abgegolten. Mehr dazu bei http://www.sozialticker.com/datenschutz-fuer-eine-diebesbande_20120815.html Alle Artikel zu Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/1Um Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3079-20120818-datenschutz-fuer-eine-diebesbande.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3079-20120818-datenschutz-fuer-eine-diebesbande.html Tags: #Bankdaten #Anonymisierung #Datenpannen #skandale Created: 2012-08-18 08:22:19 Hits: 1951 Leave a Comment |
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