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Datenschutznovelle der EU macht Beschwerden der Bürger einfacherDie Novelle zum Datenschutz in der EU führt das Prinzip des "One-Stop-Shop" ein, Danach ist jeweils die nationale Datenschutzbehörde für ein Unternehmen und für die Bürger zuständig. Dies ist eine wesentliche Vereinfachung und Verbesserung gegenüber der heutigen Situation, Heute muss man ein Unternehmen in dem Staat belangen in dem es arbeitet. Nach der Neuregelung wendet man sich dann an die nationale Datenschutzbehörde, die verpflichtet wäre dem Fall nachzugehen. Alle Artikel zu Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/1Ub Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3069-20120813-jeder-hat-seine-beschwerdestelle.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3069-20120813-jeder-hat-seine-beschwerdestelle.html Tags: #Datenschutz #Grundrechte Created: 2012-08-13 07:54:22 Hits: 1887 Leave a Comment |
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