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Teilerfolg bei US-Klage gegen Herausgabe von FluggastdatenIn der Klage des amerikanischen Aktivisten Edward Hasbrouck gegen das Heimatschutzministerium im Streit um die Herausgabe seiner Flugpassagierdaten hat der zuständige Richter die Behörde zur Preisgabe einschlägiger Akten im Rahmen des US-Informationsfreiheitsgesetzes verurteilt. In einem 2 Verfahren wollte der Richter jedoch keine Ansprüche Hasbroucks nach dem Privacy Act anerkennen, da "die Grenzschützer im Interesse der nationalen Sicherheit sogar nachträglich von gesetzlich vorgesehenen Auskunftspflichten freigestellt werden könnten". Während des Verfahrens war das Heimatschutzministerium (DHS) aus dem Geltungsbereich des Privacy Acts herausgenommen worden. Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/meldung/Teilerfolg-bei-US-Klage-gegen-Herausgabe-von-Fluggastdaten-1644044.html Anmerkung: Das sit auch wichtig für EU Bürger. Damit sind ihre Auskunftsrechte, die selbst für US-Bürger nicht gelten, faktisch nicht durchsetzbar. Alle Artikel zu
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