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Sorry, most articles are not available in English yet Öffentliche Anhörung zur parlamentarischen Kontrolle der
Geheimdienste
Innenausschuss
Berlin: (hib/STO) Die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste ist
am Montag, dem 25. Mai, Thema einer öffentlichen Anhörung des
Innenausschusses. Dabei geht es um zwei gemeinsame Gesetzentwürfe der
Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP zur Änderung des Grundgesetzes (
16/12412 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612412.pdf> ) und
zur "Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der
Nachrichtendienste des Bundes" ( 16/12411
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/124/1612411.pdf> ) sowie um
einen weiteren Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (
16/12189 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/121/1612189.pdf> ) zur
Reform des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr).
Auf der Tagesordnung stehen zudem ein älterer Gesetzentwurf der
FDP-Fraktion ( 16/1163
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/011/1601163.pdf> ), der
ebenfalls auf eine wirkungsvollere Kontrolle der Nachrichtendienste
abzielt, sowie zwei Vorlagen der Fraktion Die Linke. Während sie mit
einem Gesetzentwurf ( 16/12374
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/123/1612374.pdf> ) dem PKGr ein
Vetorecht einräumen will, mit dem ein Fünftel der Mitglieder des
Gremiums eine Beobachtung von Abgeordneten durch das Bundesamt für
Verfassungsschutz verhindern könnte, fordert sie in einem Antrag (
16/5455 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/054/1605455.pdf> ), die
Überwachung von Parlamentariern der Linksfraktion durch
Verfassungsschutzämter unverzüglich einzustellen.
Koalition und FDP sehen in ihren gemeinsamen Vorlagen neben der
Verankerung des PKGr im Grundgesetz auch bessere
Selbstinformationsrechte des Gremiums vor. So soll es etwa Anspruch auf
Herausgabe von Akten und Daten auch im Original haben und "jederzeitiges
Zutrittsrecht zu sämtlichen Dienststellen der Nachrichtendienste des
Bundes" erhalten. Mitarbeiter der Dienste sollen sich zudem direkt an
das Gremium wenden können.
Ferner wollen die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion klarstellen,
dass die Regierung ihren Informationspflichten gegenüber dem PKGr
"unverzüglich nachzukommen" hat. Vorgesehen ist auch, die Möglichkeiten
des Gremiums zur Information der Öffentlichkeit "maßvoll" auszubauen. So
soll es bei Bedarf auch jederzeit dem Bundestagsplenum Bericht erstatten
können.
Nach den Vorstellungen der Grünen-Fraktion soll unter anderem die
Bundesregierung das PKGr "zeitnah" über Vorgänge von besonderer
Bedeutung unterrichten. Dazu zählt die Fraktion auch solche Vorgänge,
"die im Bundeskanzleramt während der regelmäßigen Beratungen mit den
Präsidenten der Nachrichtendienste" oder mit den Leitungen der
sicherheitsrelevanten Bundesministerien beraten wurden.
Die Anhörung findet von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum
4.900) statt. Eingeladen sind sechs Sachverständige, darunter die
Rechtswissenschaftler Christoph Gusy, Martin Kutscha, Christoph Möllers
und Heinrich Amadeus Wolff.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 148
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