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Sicherheit für die Herrschaft der Sachen
Nach dem neuen SPG genügt es künftig in Österreich sich „öffentlich oder in schriftlicher oder elektronischer Kommunikation für Gewalt gegen Menschen, Sachen oder die verfassungsmäßigen Einrichtungen“ auszusprechen oder „sich Mittel und Kenntnisse“ zu verschaffen, die „in die Lage versetzen, Sachschäden in großem Ausmaß oder die Gefährdung von Menschen herbeizuführen“, um die volle Wucht der Staatsorgane zu verspüren. Als Konsequenzen eines solchen Verdachts(!) dürfen die Sicherheitsbehörden Personenauskünfte, (verdeckte) Observation, Peilsender, Foto-, Ton- und Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit und Datenabfragen bei allen staatlichen Institutionen in ihren "Ermittlungsmethoden" verwenden. Hausbesetzungen, z.B., können von der Polizei in Zukunft ohne Rücksprache mit den EigentümeInnen geräumt werden und stellen ein Verwaltungsdelikt mit 500 Euro Strafe dar. Ebenfalls 500 Euro muss zahlen, wer „grafische Darstellung[en] der Sicherheitsbehörden oder Polizeikommanden in einer Weise verwendet“, die „das Ansehen der Sicherheitsexekutive [...] beeinträchtigen“ könnten.
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Tags: #SPG #Polizei #Geheimdienste #Meinungsfreiheit #Informationsfreiheit #Privatsphaere
Created: 2012-01-01 12:39:05
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