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14.12.2011: Liga-Vizepräsident Rolf Gössner gewinnt auch Klage gegen NRW VerfassungsschutzPressemitteilung vom 13. Dez. 2011 der INTERNATIONALEN LIGA FÜR MENSCHENRECHTE und der HUMANISTISCHEN UNION Der Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner ist vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz geheimdienstlich beobachtet und ausgeforscht worden. Seine Überwachung und die Speicherung seiner Daten waren rechtswidrig, wie nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem soeben rechtskräftig gewordenen Urteil vom 19.10. 2011 (Az. 22 K 4905/08) nach 31/2-jährigem Prozess festgestellt hat. Erst Anfang diesen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Köln die vier Jahrzehnte lange Überwachung Gössners durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt. Dem Verfassungsschutz (VS) Nordrhein-Westfalen (NRW) wirft das Gericht nun vor, eingrenzende gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten und vor allem die Datennutzung nicht effektiv kontrolliert und protokolliert zu haben. Nach Auffassung des Prozessbevollmächtigten von Rolf Gössner, des Freiburger Anwalts Udo Kauß (Humanistische Union), wird dieses Urteil bundesweit erhebliche Auswirkungen auf die Datenverarbeitung aller 17 VS-Ämter des Bundes und der Länder haben. Udo Kauß: "Erstmals wird eine Geheimdienstbehörde durch ein Gericht verpflichtet, ihre Datenverarbeitung so zu organisieren, dass die VS-Bediensteten nur auf die gespeicherten Daten zugreifen können, auf die das Gesetz für die jeweilige Aufgabe einen Zugriff erlaubt." Das Gericht hat den VS auch verpflichtet, durch technische Vorrichtungen sicher zu stellen, dass die Rechtmäßigkeit eines jeden Datenzugriffs im Nachhinein jederzeit überprüft werden kann. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so Kauß, "dann ist jegliche Speicherung und jeglicher Zugriff rechtswidrig und ein Eingriff in das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen." Die Internationale Liga für Menschenrechte und die Humanistische Union werten das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf als eine "längst überfällige datenschutzrechtliche Absicherung des Grundrechts auf Informationelle Selbstbestimmung". Auf der Grundlage dieses Urteils fordern beide Organisationen nachdrücklich, bundesweit die gesetzwidrigen Praktiken unverzüglich einzustellen, wie dies in NRW inzwischen geschehen ist. Das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist vor dem Hintergrund der Jahrzehnte langen Überwachungsgeschichte Rolf Gössners zu werten, für die das Bundesamt für Verfassungsschutz verantwortlich zeichnet: "Erschreckend sind die überkommenen Feindbilder und die Besessenheit, von denen sich der Verfassungsschutz auf Bundesebene bei seinem Vorgehen gegen einen anerkannten und hochgeschätzten Bürgerrechtler offenkundig leiten ließ", so Liga-Präsidentin Fanny-Michaela Reisin,"und dies vier Jahrzehnte lang und -- wie das Verwaltungsgericht Köln zu Beginn dieses Jahres eindeutig festgestellt hat - von Anfang an rechtswidrig! Ein Verfassungsskandal im Schutzgewand." Quelle: Internationale Liga für Menschenrechte, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, http://ilmr.de/ Alle Artikel zu
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