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11.05.2009 Sachverständige fordern mehr Datenschutz für Beschäftigte
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Sachverständige fordern mehr Datenschutz für Beschäftigte

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert
ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz. Zwar enthalte auch das
Bundesdatenschutzgesetz viele Regelungen für den
Arbeitnehmerdatenschutz. Dort seien jedoch vor allem allgemeine
Abwägungsinteressen formuliert, die zu "ganz erheblichen
Auslegungsschwierigkeiten" führten, sagte Schaar am Montagnachmittag in
einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
"Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind daher im Wesentlichen darauf
angewiesen, sich an der lückenhaften und im Einzelfall nur schwer zu
erschließenden Rechtsprechung zu orientieren", so Schaar.

Angesichts stetig wachsender technischer Möglichkeiten müsse klar
geregelt werden, welche Daten Unternehmen über ihre Beschäftigten
erheben und verwenden dürfen. Ein eigenständiges
Arbeitnehmerdatenschutzgesetz müsse daher unter anderem festlegen, dass
personenbezogene Daten des Arbeitnehmers nur erhoben und genutzt werden
dürfen, wenn dies zur Begründung, Durchführung oder Abwicklung eines
Arbeitsverhältnisses nötig sei. Außerdem, so Schaar, müssten die
Voraussetzungen zur Überwachung des Telefon-, Internet- und
E-Mail-Verkehrs am Arbeitplatz eindeutig geregelt werden. "Die
Datenerhebung muss grundsätzlich beim Arbeitnehmer selbst stattfinden",
forderte Schaar.

"Wir brauchen klare Regelungen, welche Daten ein Arbeitgeber zu Beginn
und während der Dauer eines Beschäftigungsverhältnisses erheben darf.
Das kann nur ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz regeln", ergänzte
Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) die Forderungen
Schaars. Es sei inakzeptabel, dass man, wie derzeit, warte, bis
Beschäftigte geschädigt würden, um danach durch alle gerichtlichen
Instanzen hindurch zu einer Einzelfallregelung zu kommen, sagte die
Gewerkschafterin. Skeptisch beurteilte dagegen der Rechtsanwalt Andreas
Jaspers die Forderung nach einem eigenen Gesetz: "Ein eigenes Gesetz
würde zu einer Zersplitterung des Datenschutzes führen." Sinnvoller sei
es, das Bundesdatenschutzgesetz als Norm anzusetzen und entsprechend zu
erweitern, so Jaspers. So müsse zum Beispiel die Stellung des
betrieblichen Datenschutzbeauftragten dringend gestärkt werden - eine
Forderung, die auch Schaar und Perreng während der Anhörung
unterstrichen.

 Quelle:  <owner-bt-hib@dbtg-newsletter.de>
Deutscher Bundestag

hib - heute im bundestag Nr. 137
Mo, 11. Mai 2009 Redaktionsschluss: 16:45 Uhr



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