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Internetsperren nach dem Vorbild der jüngsten Verträge zwischen Internetanbietern und BKA sind reine Symptombekämpfung. Eine Verbreitung kinderpornographischen Materials wird dadurch nicht verhindert[4], sondern im besten Falle erschwert. Dabei basieren die Sperren, die einen Eingriff in die Informationsfreiheit darstellen, auf unveröffentlichten Listen, die nie von einem Richter geprüft werden.
Viel wichtiger ist aber, dass durch die Einführung von Internetsperren kein einziger Fall von Kindesmissbrauch verhindert wird. Der Missbrauch findet nicht im Internet statt, sondern im Kinderzimmer.[5] Der Öffentlichkeit wird jedoch vorgegaukelt, dass dieser rein technische Ansatz ein höchst brisantes gesellschaftliches und politisches Problem lösen würde.
„Die Bevölkerung hat keine Kontrolle durch eine unabhängige Instanz, die die Richtigkeit der Sperren garantiert. Wer verhindert also, dass diese Listen nicht zur Zensur ganz anderer Inhalte eingesetzt werden?“ fragt der Pressesprecher vom "Aktionsbündnis Freiheit statt Angst".
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Tags: #Internetsperren #MissbrauchGesetz #Zensur #BKA #Kipo #Informationsfreiheit
Created: 2009-05-08 13:08:51
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