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05.05.2009 Laien-Gesetz: An Populismus kaum zu überbieten
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Kinderporno-Sperren: "An Populismus kaum zu überbieten"

 Der Gesetzentwurf zum Sperren von Kinderpornografie-Webseiten, den letzten Mittwoch das Bundeskabinett behandelt hatte, soll bereits an diesem Mittwoch im Bundestag behandelt werden.

"Das ganze Vorhaben ist an Populismus kaum zu überbieten", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, gegenüber der Berliner Zeitung. Er kritisierte den Gesetzentwurf zu Websperren als "unverhältnismäßigen Eingriff in die Informationsfreiheit". Die Bundesregierung wolle vor den Wahlen suggerieren, sie gehe wirkungsvoll gegen Kinderpornografie vor. Das Gegenteil sei aber der Fall: "Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen, greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme, die wirkungslos ist", betonte Beck und forderte gleichzeitig stärkere Anstrengungen bei der internationalen Strafverfolgung von Kinderpornografie.

Die FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz äußerte zudem Bedenken, ob der Bund ein Gesetz zum Sperren von Web-Seiten in der vorgesehenen Form überhaupt beschließen dürfe: "Es ist fraglich, ob der Bund ein Gesetz verfassungsgemäß erlassen kann, welches die Sperrung von Internet-Seiten nach inhaltlichen Kriterien zum Gegenstand hat", meinte Piltz und verwies dabei darauf, dass das BKA durch das Gesetz neue Befugnisse zur Gefahrenabwehr erhalten soll, indem es Daten nicht nur sammele und auswerte, sondern auch den Polizeibehörden zur Verfügung stelle. Die Gefahrenabwehr liege aber in der Kompetenz der Länder, nicht des Bundes. Der Bund sei lediglich zur Abwehr terroristischer Gefahren befugt, so wolle es das Grundgesetz, betonte Piltz. Zudem liege die Regelung von Medieninhalten alleine in der Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Quelle und mehr dazu: http://www.heise.de/newsticker/Kinderporno-Sperren-An-Populismus-kaum-zu-ueberbieten--/meldung/137193


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