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10.08.2011: Schnüffelparagraph im RundfunkänderungstaatsvertragNach §9 des z. Zt. diskutierten neuen (15.) Rundfunkänderungstaatsvertrages ist der "Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden." Kommentar: RE: 20110810 Wohnungseigentümer soll Mietern für GEZ nachschnüffeln Das spottet den Freiheitsrechten, der Unverletzlichkeit der Wohnung und dem Datenschutz Hohn. Kritiker fürchten seit langem, dass die GEZ zu einer Supermeldebehörde aufgewertet wird - und sie scheinen Recht zu behalten. ... Blazer 2011-08-11 08:59:19
Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/1ER Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2296-20110810-wohnungseigentuemer-soll-mietern-fuer-gez-nachschnueffeln.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2296-20110810-wohnungseigentuemer-soll-mietern-fuer-gez-nachschnueffeln.html Tags: #Ueberwachung #GEZ #Verbraucherdatenschutz #Privatsphaere #Anonymisierung Created: 2011-08-10 07:00:54 Hits: 5230 Leave a Comment |
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