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07.08.2011: Gesichtserkennungsfunktion von Facebook verstößt gegen europäisches und deutsches DatenschutzrechtAuf Facebook sind schon jetzt über 75 Milliarden Fotos hochgeladen worden. Über 450 Millionen Personen wurden darauf bereits "getaggt". Pro Sekunde kommen mehr als 1.000 Namens-Taggs hinzu. Eine solche Ansammlung biometrischer Daten birgt Risiken. Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat dazu festgestellt: „Wir haben Facebook wiederholt aufgefordert, die Funktion der Gesichtserkennung abzuschalten und die bereits gespeicherten Daten zu löschen. Sollte Facebook diese Funktion weiterhin aufrechterhalten, muss sichergestellt werden, dass nur Daten von Personen in die Datenbank eingehen, die zuvor wirksam ihre Einwilligung zur Speicherung ihrer biometrischen Gesichtsprofile erklärt haben. Die automatische Gesichtserkennung ist ein schwerer Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen." Als Alternativen bietet er Facebook an sein Verhalten an europäische und nationale Datenschutzstandards anzupassen oder die oben erwähnten Dienste abzuschalten. Alle Artikel zu
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