Wir fordern die Parlamentarier im Deutschen Bundestag auf, das anstehende Gesetzgebungsverfahren zu einem Beschäftigtendatenschutzgesetz nicht weiter zu betreiben.
Die Politik ist seinerzeit angetreten mit dem Anspruch, den Schutz der Grundrechte im Arbeitsverhältnis zu verbessern. Was nun auf dem Tisch liegt, bewirkt das Gegenteil: Nicht mehr Datenschutz im Arbeitsverhältnis, sondern mehr Überwachung durch den Arbeitgeber wird die Folge sein, wenn dieses Gesetz verabschiedet wird.
Offensichtliches Ziel ist es, Datenerhebung, –speicherung und –verwendung im Arbeitsverhältnis für Arbeitgeber zu erleichtern. Ihm werden weitereichende Befugnisse eingeräumt:
- sich im Bewerbungsverfahren auch von Dritten Informationen zu beschaffen,
- durch beliebige Eignungstests den Bewerber zu durchleuchten,
- Beschäftigte im laufenden Arbeitsverhältnis zu gesundheitlichen Untersuchungen zu zwingen,
- Beschäftigte am Arbeitsplatz durch Videokameras zu überwachen
- und alle Beschäftigten unter den Generalverdacht zu stellen, korrupt zu sein, um dann Datenscreenings durchführen zu können. Das alles verschlechtert die bestehende Rechtslage erheblich.
Darüber hinaus soll der Wunschkatalog der Arbeitgeber noch dadurch erweitert werden, dass durch individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitnehmer weitere Datenerhebungen, –speicherungen und –verwendungen „erlaubt“ werden. Darüber hinaus soll von den gesetzlichen Bestimmungen zuungunsten der Beschäftigten auf der Grundlage von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen abgewichen werden können. Das schafft nicht mehr Freiheit für die Ausgestaltung der Betriebsparteien, sondern es schafft die Möglichkeit, auf Betriebs- und Personalräte Druck auszuüben, mit dem der Arbeitgeber sein Anliegen, die Beschäftigten zu durchleuchten, durchsetzen kann.
Wir meinen: Wer es ernst mit der Geltung von Grundrechten auch im Arbeitsverhältnis meint, kann diesem Gesetz nicht zustimmen.
Deshalb: Schluss mit einem Gesetz, das seinen Namen nicht verdient.