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EU Kommission: Vorratsdatenspeicherung nur bei kommerziellen Diensten
In einer jetzt veröffentlichten Stellungnahmedie bestätigt die EU-Kommission , dass die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nur für Angebote gilt, die wirtschaftlicher oder kommerzieller Art sind oder mit einer solchen Tätigkeit in Verbindung stehen, nicht aber für unentgeltliche Dienste ohne kommerziellen Hintergrund. Eine erfreuliche Feststellung, mal sehen, was deutsche Gerichte dazu sagen, denn bisher hat z.B. die Netzagentur die gegenteilige Regierungsauffassung unterstützt. Mehr Infos dazu: Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/13Z Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/216-20090421-eu-kommission-vorratsdatenspeicherung-nur-bei-kommerziellen-diensten.html Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/216-20090421-eu-kommission-vorratsdatenspeicherung-nur-bei-kommerziellen-diensten.html Tags: # Created: 2009-04-21 06:56:07 Hits: 2837 Leave a Comment |
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