27.04.2011 Grundrechtskonformität der Vorratsdatenspeicherung nicht sicherzustellen
Sorry, most articles are not available in English yet

27.04.2011: Bundestagsgutachten zweifelt an Vorratsdatenspeicherung

Ein am 26.04. veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom Februar 2011 zur Vereinbarkeit der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtecharta kommt zu dem Ergebnis, es lasse sich „zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta sicherstellte.“
Insbesondere stellt das Gutachten fest:

"Die somit durch die Vorratsdatenspeicherung bislang nur marginal um 0,006 % verbesserte Aufklärungsquote könnte daran zweifeln lassen, ob die Regelung in ihrer konkreten Ausgestaltung einer Überprüfung auf ihre Angemessenheit hin standhalten kann. Zweck und Mittel stehen hier zumindest nicht in einem ausgewogenen Verhältnis.

[...] An der Vereinbarkeit der RL 2006/24/EG mit der von ihr vorgesehenen Verpflichtung zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der berufs- und wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit bestehen Zweifel. Die Geeignetheit der Regelung lässt sich im Hinblick auf den abstrakt-generellen Beurteilungsmaßstab bejahen. Auch die Erforderlichkeit könnte man unter dem Aspekt, dass die anlasslose Speicherung umfangreicher und somit sicherer und effektiver ist als eine verdachtsbegründete Speicheranordnung im Einzelfall, bejahen. Problematisch dürfte indes die Angemessenheit der Regelung unter dem Gesichtspunkt der Zweck-Mittel-Relation sein. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bewertung der Kommission, die vermutlich tragfähige Daten über die Erfolgsaussichten der Vorratsspeicherung enthalten wird, könnte die Regelung in ihrer momentanen Ausgestaltung unangemessen in das Gemeinschaftsgrundrecht der berufs- und wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit zu Lasten der Telekommunikationsanbieter eingreifen. Gemessen an dem derzeitigen Diskussionsstand zur Richtlinie 2006/24/EG und zur Auslegung der GRChr sowie der bestehenden Umsetzungsspielräume der Mitgliedstaaten lässt sich zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der GRCh sicherstellte."

Mehr dazu bei http://opalkatze.wordpress.com/2011/04/26/bundestagsgutachten-grundrechtskonformitat-einer-vorratsdatenspeicherung-nicht-sicherzustellen/

Das Rechtsgutachten des Bundestages ist hier abrufbar.

Alle Artikel zu


Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/1Ay
Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/2047-20110427-grundrechtskonformitaet-der-vorratsdatenspeicherung-nicht-sicherzustellen.htm
Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/2047-20110427-grundrechtskonformitaet-der-vorratsdatenspeicherung-nicht-sicherzustellen.htm
Tags: #Gutachten #EU #Bundestag #Vorratsdatenspeicherung #Ueberwachung #Polizei #Geheimdienste
Created: 2011-04-28 09:04:15


Kommentar abgeben

For further confidential communication, we recommend that you include a reference to a secure messenger, such as Session, Bitmessage, or similar, below the comment text.
To prevent the use of this form by spam robots, please enter the portrayed character set in the left picture below into the right field.

We in the Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Privacy  Sitemap