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30.10.2010 Peter Schaar: Nutzen der Fingerabdrücke im ePerso nicht erkennbarDer Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, weist auf seiner Webseite auf die Gefahren des elektronischen Personalausweis hin:Die Speicherung biometrischer Daten ist ein zentrales Unterscheidungsmerkmal zwischen neuem und altem Personalausweis. Auch wenn die Biometriedaten – Foto und Abdrücke der Zeigefinger – besonders geschützt sind und nur durch besonders autorisierte staatliche Stellen ausgelesen werden dürfen, möchte ich darauf hinweisen, dass die Speicherung der Fingerabdrücke auf dem Chip des Ausweises freiwillig erfolgt. Wer den neuen Personalausweis beantragt, sollte daher gut überlegen, ob er diese sensiblen Daten dort speichern möchte. Schließlich ist nicht zu erkennen, welche Vorteile der Ausweisinhaber von der Speicherung seiner Fingerabdrücke hat. Der Bundesdatenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass niemand benachteiligt werden darf, der die Speicherung seiner Fingerabdrücke ablehnt. Der neue Personalausweis ermöglicht zudem den elektronischen Identitätsausweis (auch eID genannt) im Bereich des E-Government und des E-Commerce. Das Ausweisen gegenüber Behörden oder Diensteanbietern im Internet setzt jedoch eine Übertragung der im Chip gespeicherten Daten voraus und ist mit bestimmten Risiken behaftet. So kann durch Schadprogramme die Ausweis-PIN ausgelesen werden. Hierzu Peter Schaar: "Diese Standard- oder Komfortlesegeräte sind an der integrierten Tastatur zu erkennen. Die Nutzung der Signaturfunktion wird übrigens nur mit dem Lesegerät der höchsten Sicherheitsstufe, dem Komfortlesegerät, möglich sein." Die vollständige Mitteilung des Bundesdatenschutzbeauftragten: http://www.bfdi.bund.de/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2010/45_NeuerPA.html Alle Artikel zu
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