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02.09.2010: Was das Bundeskriminalamt so alles speichertUlla Jelpke schreibt in der Jungen Welt über die Antwort des Innenministeriums auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion Die Bundesregierung hält an der Praxis des Bundeskriminalamtes (BKA) fest, in sogenannten Gewalttäterdateien Personen zu speichern, auch wenn ihnen kein Vergehen nachzuweisen ist. Umstritten bleiben die sogenannten Gewalttäterdateien. Hierin sind auch Personen gespeichert, bei denen es überhaupt nicht zu einem Ermittlungsverfahren gekommen ist. Auch eine Einstellung, ja selbst ein gerichtlicher Freispruch, z.B. aus Mangel an Beweisen, führen nicht automatisch zu einer Löschung des Datensatzes. Festhalten will die Regierung auch am Prinzip der »Prognose«-Speicherung. Dabei werden potentielle Gewalttäter registriert, noch bevor eine Straftat begangen wurde. Was einen solchen Eintrag rechtfertigt, entzieht sich jeglicher Nachprüfbarkeit. Mehr dazu bei http://www.jungewelt.de/2010/09-01/046.php
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