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10.03.2009: Innenminister kritisiert massiv das BundesverfassungsgerichtEr habe "Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht", so der Bundesinnenminister in der heutigen Ausgabe der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ). Als ein Beispiel nannte Schäuble die einstweilige Anordnung des Gerichts zur Vorratsdatenspeicherung vor einem Jahr. In dieser wurde angeordnet, dass Telefon- und Internet-Verbindungsdaten nur noch zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten benutzt werden dürfen. "Es ist doch Sache des Gesetzgebers, zu sagen: Für diese Straftat kann ich dieses Instrument einsetzen - für jene nicht", kritisierte Schäuble. Der Innenminister hat seine Kritik mit folgender Äußerung im Verlauf eines Streitgesprächs mit dem ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts auf die Spitze getrieben: "Wer Gesetze gestalten will, sollte sich bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestages zu werden". Hier ist dringend Nachhilfe in Gewaltenteilung notwendig.
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