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16.02.2009: Gesetzentwurf zur Errichtung einer Visa-Einlader- und WarndateiDas Bundesministerium des Inneren hat Anfang Februar 2009 die Ressortabstimmung zum Gesetzentwurf zur Errichtung einer Visa-Einlader- und Warndatei (Visa-Einlader- und Warndateigesetz) eingeleitet. Die Rückmeldung gegenüber den Auslandsvertretungen und den Ausländerbehörden wird bei Überschreiten einer numerischen Schwelle erfolgen (5 Einladungen in 2 Jahren). Diese Schwelle enthält für Gruppen eine Sonderregelung. Die Rückmeldung an sich ist vollkommen wertfrei. Die Auslandsvertretung, die einen Visumantrag zu bearbeiten hat, erhält lediglich den Hinweis, dass der oder die Einladende in den letzten zwei Jahren fünf oder mehr Einladungen vorgenommen hat. Der Zugriff auf die Daten von Einladern, Verpflichtungsgebern und Bestätigendenhaben die Visumbehörden und Sicherheitsbehörden. Sonstige Behörden wie die Bundesagentur für Arbeit oder Sozialbehörden erhalten zur Erfüllung Ihrer Aufgaben einen "begrenzten" Zugriff auf Daten zu Personen, die aufgrund rechtswidrigen oder strafbaren Verhaltens in der Datei gespeichert wurden.
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