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24.02.2010 Parl. Anfrage: Die Linke fordert besseren Beschäftigtendatenschutz
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Die Linke fordert stärkeren Datenschutz für Beschäftigte

Inneres/Antrag
Berlin: (hib/STO/LEU) Der Datenschutz für Beschäftigte soll nach dem
Willen der Fraktion Die Linke gestärkt werden. In einem Antrag ( 17/779
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/007/1700779.pdf> ) fordert die
Fraktion die Bundesregierung auf, bis zum Beginn der parlamentarischen
Sommerpause einen Gesetzentwurf zum Schutz der Daten von Beschäftigten
im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich vorzulegen. Ziel soll es
sein, "diese vor einer unangemessenen Beeinträchtigung ihres
informationellen Selbstbestimmungsrechts durch die Erhebung,
Speicherung, Veränderung oder Übermittlung, Sperrung, Löschung sowie
Nutzung ihrer personenbezogenen Daten vor, während und nach Bestehen
eines Arbeitsverhältnisses" zu schützen. Der Antrag steht am Freitag
erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Der Vorlage zufolge soll die Verarbeitung der Daten von Beschäftigten
nur zulässig sein, wenn sie durch ein Gesetz oder sonstige
Rechtsvorschrift erlaubt ist oder ein mit den Betroffenen geschlossener
Vertrag dies erfordert. Die Übermittlung solcher Daten an Dritte soll
laut Antrag nur zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder
arbeitsvertraglicher beziehungsweise tariflicher Regelungen zulässig und
der Handel mit Daten von Beschäftigten verboten sein. Biometrische Daten
sollen ausschließlich zu Autorisierungs- und Authentifizierungszwecken
verarbeitet werden dürfen. Führt eine Bewerbung nicht zu einem
Arbeitsverhältnis, sollen die Bewerbungsdaten unverzüglich gelöscht oder
zurückgegeben werden müssen.

Ferner will die Fraktion gesetzlich festgeschrieben sehen, dass die
Erstellung von Leistungs- oder Verhaltensprofilen "zur ständigen oder
uneingeschränkten Überwachung der Beschäftigten" ebenso unzulässig sein
soll wie die Erstellung von Bewegungsprofilen der Mitarbeiter oder ihre
Überwachung mittels optoelektronischer Geräte. Auch sieht der Antrag die
Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, wenn eine
gesetzlich festgelegte Mindestzahl von in der Regel fünf Beschäftigten
erreicht wird.

 

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 051


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