12.01.2010: Verstoß gegen Datenschutz - Bußgeld für Müller
Die Ulmer Drogeriemarktkette Müller muss Bußgelder in Höhe von 137.500 Euro zahlen. Grund ist die unzulässige Speicherung von Gesundheitsdaten der Mitarbeiter.
Wie die baden-württembergische Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich weiter mitteilte, wurden bei zwölf Einzelunternehmen der Unternehmensgruppe Müller mit fast 20.000 Beschäftigten mindestens seit 2006 mit den Mitarbeitern nach der Rückkehr aus dem Krankenstand Gespräche geführt. Dabei sei auch nach dem Grund für die Erkrankung gefragt worden. Außerdem seien die Mitarbeiter nicht über ihre Rechte aufgeklärt worden, monierten die Datenschützer. Der Vorgesetzte hätte ihnen sagen müssen, zu welchen Angaben sie verpflichtet seien.
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Tags: #Datenschutz #Bussgeld #Krankenstand #Arbeitnehmer #Krankendaten #Arbeitnehmerdatenschutz
Erstellt: 2010-01-12 07:52:30 Aufrufe: 4094
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