06.01.2010: Weiter Kritik am elektronischen Entgeltnachweis
Das am 1. Januar gestartete ELENA Verfahren war auf heftige Kritik bei Datenschützern und Gewerkschaften gestoßen.Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hatte in einer Entschließung vom 6./7. November 2008 die Befürchtung geäußert, dass es sich hier um eine verfassungswidrige Datensammlung auf Vorrat handeln könne (www.bfdi.bund.de unter dem Punkt Entschließungen).
Der Bundesbeauftragte Peter Schaar dazu: "Gut ist, dass die Bundesregierung - wie es sich abzeichnet - meiner Forderung nachgekommen ist, den bei der Datenerfassung verwendeten Datensatz so zu verändern, dass keine Speicherung von Arbeitskampfdaten (Streik, Aussperrung) erfolgt. Die Erfassung derartiger Angaben in einer zentralen Datei würde gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen und zudem die durch das Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit in Frage stellen. Diese Merkmale waren erst nach der Beschlussfassung über das Gesetz in den Datensatz aufgenommen worden - ohne meine Kenntnis."
Auch die in der Datensatzbeschreibung im Falle einer Kündigung vorgesehene Erhebung von Daten über Abmahnungen und Kündigungsgründe zur Berechnung des Arbeitslosengeldes (Festlegung von Sperrfristen bei Kündigungen) wirft erhebliche datenschutzrechtliche Fragen auf. Auch in diesem Punkt setzt sich Schaar für eine datenschutzfreundlichere Lösung ein.
Mehr dazu bei http://www.datenschutz-praxis.de/fachwissen/fachnews/datenschutz-bei-elena
und http://www.sueddeutsche.de/politik/745/499029/text/
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Tags: #ELENA #Datenschutz #Gewerkschaften #Streik #Kuendigung #zentrale #Datenbank #Arbeitnehmer #Arbeitnehmerdatenschutz
Erstellt: 2010-01-06 08:59:48 Aufrufe: 4066
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