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03.02.2010: Arbeitgeber haben bei ELENA keine Sorge um DatenschutzDie verbreitete Sorge vor möglichem Datenmissbrauch teilen die Arbeitgeber aber nicht. Denn dafür gebe es bislang keine Belege, sagte Gunkel. Es sei gesetzlich festgelegt, dass ein Zugriff auf die Arbeitnehmer-Daten nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen dürfe. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte unter anderem kritisiert, dass nach wie vor nicht befriedigend beantwortet sei, ob die Datensammlung tatsächlich verhältnismäßig sei. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Ärzteverband Marburger Bund wollen das System rechtlich prüfen lassen.Mehr dazu bei http://www.rp-online.de/wirtschaft/news/Auch-Arbeitgeber-sehen-Elena-kritisch_aid_801952.html Anmerkung: Es sind ja auch nicht ihre Daten (über Profit, Geschäftsstrategie,...). Aber welcher Arbeitnehmer kann die Freigabe seiner Daten bei der Beantragung von Arbeitlosen-, Kinder-, oder Wohngeld verweigern? Damit dürfte dann der Leistungsanspruch erloschen sein. Genau wie beim immer noch fehlenden Arbeitnehmerdatenschutzgesetz hat der Arbeitnehmer keine Wahl ob er seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner Daten gibt oder nicht. Er kann in der Regel genau einmal seinem Chef das Lesen seiner E-Mails verbieten. Danach hat er die Freiheit sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. Alle Artikel zu ELENA Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1gp Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/936-20100103-arbeitgeber-haben-bei-elena-keine-sorge-um-datenschutz.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/936-20100103-arbeitgeber-haben-bei-elena-keine-sorge-um-datenschutz.html Tags: #Arbeitgeber #ELENA #Datenschutz #Arbeitnehmerdatenschutzgesetz #Arbeitnehmerdatenschutz #MarburgerBund #verdi Erstellt: 2010-01-03 08:42:02 Aufrufe: 4002 Kommentar abgeben |
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