28.12.2009 Österreich: Opposition dünnt Datenschutz-Novelle aus
Zum Jahreswechsel tritt in Österreich die umfassendste Novellierung des Datenschutzrechts seit dem Jahr 2000 in Kraft. Der Beschluss des Parlaments unterscheidet sich allerdings deutlich von einem im Juni vorgestellten Ministerialentwurf. Alle vorgesehenen Verfassungsänderungen sind weggefallen. Die Pflicht zur Information Betroffener bei systematischen und schwerwiegenden Datenschutzverletzungen wird verdünnt wirksam. Eine Informationspflicht besteht nicht, wenn der Schaden beim Betroffen nur "geringfügig" sein dürfte oder die Information zu aufwendig wäre.Inhaltlich bleibt ein Entwurf, der harscher Kritik von Datenschützern ausgesetzt ist. Sie empfinden etwa die Regelung privater Videoüberwachung als zu locker. Erfasst wird nur systematische digitale Videoüberwachung, die eine Identifizierung von Personen zum Ziel hat. Im ersten Entwurf zur DSG-Novelle war noch die verpflichtende Einführung von Datenschutzbeauftragten in größeren Betrieb vorgesehen. Dies ist nicht Teil der aktuellen Novelle.
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Tags: #Oesterreich #Opposition #Datenschutz #Novelle #Videoueberwachung #Datenschutzbeauftragte #Informationspflicht #Datenschutzgesetz
Erstellt: 2009-12-28 09:01:48 Aufrufe: 4288
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