Vorratsdatenspeicherung "Verfassungswidrig" und "überzogen"
Im Mittelpunkt der Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht am 15.12. stand die Frage, ob die Datenspeicherung mit den Grundrechten der Bürger, insbesondere dem Telekommunikationsgeheimnis vereinbar sei. Für die Presse ist eindeutig klar: Die Bundesregierung geht mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu weit.
Mehr dazu bei http://www.n-tv.de/politik/pressestimmen/Verfassungswidrig-und-ueberzogen-article642074.html
Anmerkung: Dieser Bericht bestätigt unseren Eindruck vom 16.12., dass die überwältigende Mehrheit der Presse die Argumente gegen die Vorratsdatenspeicherung verstanden und zum großen Teil übernommen hat. Dies haben wir auch in der damaligen Presseschau festgestellt. /presse/unsere-themen-in-der-presse/885-20091216-10-vernichtende-argumente-gegen-die-vorratsdatenspeicherung
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Erstellt: 2009-12-25 09:41:09 Aufrufe: 4319
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