22.01.2025 Man muss(te) sich nicht selbst belasten

Schlechte Idee: Fingerabdruck zum Entsperren

Es gibt ja immer mehr Menschen, die ihr Handy oder sogar die Wohnungstür mit ihrem Fingerabdruck oder einem Gesichtscan öffnen. Diese sollten wissen, dass das OLG Bremen geurteilt hat, dass es völlig OK ist, wenn die Polizei dein Smartphone mit deinem Finger aufsperren, um darauf Beweise gegen dich zu sichern, wie Fefe aktuell berichtet. Man darf sich nicht dagegen weigern .

Damit wird eine lange geglaubte Gewissheit - die auch durch viele Krimis genährt wurde - hinfällig, dass man nicht zur Herausgabe eigener Daten gezwungen werden kann. Schließlich kann man sich dadurch selbst belasten, was man nach deutschem Recht verweigern kann/konnte.

Um diese Erweiterung der Überwachungsbefugnisse zu begründen hat das OLG Bremen tief in die Trickkiste der Juristerei gegriffen und die Ermächtigungsgrundlage nach § 81b Abs. 1 StPO durch die Bestimmungen zur Durchsuchung und Beschlagnahme in den §§ 94 und 110 StPO ersetzt, bzw erweitert. JuristInnen mögen es verstehen ...

Wir haben schon vor Jahren vor dieser Entwicklung gewarnt

Mehr dazu bei https://openjur.de/u/2500248.html


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Erstellt: 2025-01-22 00:39:59
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