Recht auf Heimat?
So ein Recht ist in der UN Charta nicht definiert. Trotzdem sollten Menschen, die ihre Heimat verlassen mussten, irgendwann nach dem Asyl auch in dem Staat ihrer Wahl ankommen dürfen, d.h. als neue Staatsbürger aufgenommen werden.
Trotzdem gibt es in Deutschland 29.495 anerkannte Staatenlose nach Angaben des Statistischen Bundesamts. Zusätzlich gibt es in Deutschland noch 94.200 Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit.
Die Gründe für die Staatenlosigkeit sind sehr verschieden:
- fehlende Dokumente,
- der Ursprungsstaat verweigert neue Dokumente,
- oder erkennt die Volksgruppe nicht als zu seinem Staat gehörig an (z.B. Tuaregs in Libyen, Palästinenser in Syrien, ...),
- der Ursprungsstaat existiert nicht mehr (Jugoslawien),
- wenn der Ursprungsstaat nur Väter aber keine Mütter anerkennt und der Vater unbekannt ist.
Selbstverständlich ist die Staatenlosigkeit für die Betroffenen eine schwere Belastung, insbesondere bei Identitätsüberprüfungen, der Ausbildung, bei Krankheit und der Arbeitssuche.
Mehr dazu bei https://www.deutschlandfunk.de/staatenlosigkeit-deutschland-100.html
und "Mittendrin ohne Pass" https://www.deutschlandfunk.de/mittendrin-ohne-pass-staatenlose-in-deutschland-dlf-8a1c66d7-100.html
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Tags: #Staatenlose #Deutschland #StatistischesBundesamt #UNO #Asyl #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Soziales #Arbeitssuche #Identität
Erstellt: 2024-12-21 00:23:48 Aufrufe: 2
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