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Recht auf analoge Alternative
Ein Verbot von Digitalzwang gehört ins Grundgesetz. Das stellt ein juristisches Gutachten des Netzwerk Datenschutzexpertise fest, welches der Verein digitalcourage initiierte. Digitalcourage sieht damit seine Kampagne gegen Digitalzwang deutlich gestärkt. Das Gutachten der beiden Experten Thilo Weichert und Karin Schuler klärt in einem ersten Schritt unter welchen Voraussetzungen eine analoge Alternative zum digitalen Angebot verpflichtend sein muss. Das sind mindestens die folgenden Fälle:
So hatten 2022 6% der Menschen zwischen 16 und 74 noch nie das Internet genutzt. Auch diesen ist die Teilhabe am Leben nach dem Grundgesetz zu gewährleisten. Folgende Einschränkungen hätte es nach dem oben genannten Gutachten nicht geben dürfen:
"Digitalisierung darf nicht zu einer digitalen Spaltung der Gesellschaft führen", sagt Karin Schuler und dem stimmen wir zu. Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/digitalzwang-es-gibt-ein-recht-auf-eine-analoge-alternative/ Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Er Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/9000-20241217-verbot-von-digitalzwang-ins-grundgesetz.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/9000-20241217-verbot-von-digitalzwang-ins-grundgesetz.html Tags: #analogeTeilhabe #Grundrecht #Zwangsdigitalisierung #Banken #Bahn #DHL #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Datenskandale #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Bargeld #Registrierung #Standort #Geodaten #Bankdaten #Verhaltensänderung #Anonymisierung Erstellt: 2024-12-17 09:15:20 Aufrufe: 106 Kommentar abgeben |
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