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17.12.2024 Verbot von Digitalzwang ins Grundgesetz

Recht auf analoge Alternative

Ein Verbot von Digitalzwang gehört ins Grundgesetz. Das stellt ein juristisches Gutachten des Netzwerk Datenschutzexpertise fest, welches der Verein digitalcourage initiierte. Digitalcourage sieht damit seine Kampagne gegen Digitalzwang deutlich gestärkt.

Das Gutachten der beiden Experten Thilo Weichert und Karin Schuler klärt in einem ersten Schritt unter welchen Voraussetzungen eine analoge Alternative zum digitalen Angebot verpflichtend sein muss. Das sind mindestens die folgenden Fälle:

  • das Bezahlen mit Bargeld,
  • Diskriminierungsverbot, wenn der Mensch wegen körperlicher oder psychischen Beeinträchtigungen kein digitales Gerät bedienen kann,
  • wenn der Anspruch auf Daseinsvorsorge ansonsten auf digitale Wege beschränkt wird (Bahntickets nur mit E-Mail Adresse, Postpakete nur mit App abzuholen, Speisekarten in Restaurants nur per App abrufbar sind ...),
  • der Datenschutz durch das digitale Angebot eingeschränkt wird,
  •  ...

So hatten 2022 6% der Menschen zwischen 16 und 74 noch nie das Internet genutzt. Auch diesen ist die Teilhabe am Leben nach dem Grundgesetz zu gewährleisten. Folgende Einschränkungen hätte es nach dem oben genannten Gutachten nicht geben dürfen:

  • Zur Beantragung der Energiepreispauschale mussten sich 2023 Studenten bei der  BundID registrieren.
  • Die bayerische Künstlerförderung ist nur digital beantragbar.
  • Viele Banken nehmen keine Papierüberweisungen mehr an.
  • Viele Anbieter von Strom, Wasser, Gas oder Telekommunikation wollen mit ihren Kunden ausschließlich digital kommunizieren.

"Digitalisierung darf nicht zu einer digitalen Spaltung der Gesellschaft führen", sagt Karin Schuler und dem stimmen wir zu.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/digitalzwang-es-gibt-ein-recht-auf-eine-analoge-alternative/


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Er
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Erstellt: 2024-12-17 09:15:20
Aufrufe: 106

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