01.02.2009 DGB kritisiert Versammlungsgesetz

01.02.2009: DGB kritisiert Versammlungsgesetz in Baden Würtemberg

 Der DGB sieht sich durch den heute vorgelegten Bericht desLandesdatenschutzbeauftragten in seiner Kritik am Entwurf für einbaden-württembergisches Versammlungsgesetz voll bestätigt. DerDGB-Landesvorsitzende Rainer Bliesener forderte die Landesregierung auf,den Entwurf angesichts der breiten Kritik zurückzuziehen und gründlichzu überarbeiten. Am liebsten wäre es ihm, die Landesregierung würde ganzauf ein eigenes Gesetz verzichten. "Wir brauchen nicht 16 verschiedeneLandesversammlungsgesetze!"

Gleichzeitig kritisierte er, dassInnenminister Rech zwar öffentlich Kompromissbereitschaft gegenüber denGewerkschaften signalisiert habe, es aber immer noch kein konkretesGesprächsangebot gebe. Der DGB kritisiert insbesondere weitreichende Auflagen für dieVersammlungsleitung, die Möglichkeit, persönliche Daten aller Ordner zuverlangen, die unverhältnismäßige Ausweitung der Anzeigefrist von 48 auf72 Stunden, das weitreichende "Militanzverbot", die Beschränkung desVersammlungsrechts durch Beachtung der Rechte "Dritter", dieBußgeldvorschriften bei der Verletzung von Anzeigepflichten,Verschlechterungen beim Beschreiten des Rechtswegs und problematischeRegelungen zur Datenerfassung und -speicherung."

Das Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit, das am 6. Dezembereine Demonstration mit ca. 6000 Teilnehmern in Stuttgart durchführtetrifft sich am morgigen Dienstag, 3.2.2009 im DGB Haus Stuttgart, WillyBleicher Str. 20, Raum 245, um weitere Proteste - unter anderem eineAktionswoche mit der Information der Bevölkerung in Fußgängerzonen,Wohngebieten sowie vor Betrieben und Schulen vorzubereiten.Interessierte sind herzlich eingeladen

 

 

 

 

 


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Tags: #DGB #Versammlungsgesetz
Erstellt: 2009-02-04 09:51:19
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