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24.11.2024 Geflüchtete haben Menschenrechte

Gegen 5-Punkte-Plan zur "besseren Umsetzung von Abschiebungen aus Berlin"

Während Innensenatorin Iris Spranger (SPD) ihren 5-Punkte-Plan zur "besseren Umsetzung von Abschiebungen aus Berlin" zu realisieren versucht, hat der Flüchtlingsrat Berlin einen 5-Punkte-Plan unter dem Titel "Familieneinheit wahren, Solidarität aufrechterhalten" dagegen gesetzt.

Die genauen Inhalte des "Abschiebeplans" sind noch immer unbekannt, jedoch kann man nach der Innenausschuss-Sitzung vom 04.11.2024  von folgenden Absichten ausgehen:

1. Die technische Abschaltung von Informationen über Charterflüge
2. Die Streichung von Geldern für Projekte/ Beratungsstellen, die Ausreisepflichtige vor Abschiebungen warnen
3. Die Wiedereinführung der Abschiebehaft
4. Eine tägliche Meldepflicht für Ausreisepflichtige und/oder deren Wohnheime
5. Familientrennungen sollen einfacher möglich werden

Der 5-Punkte Plan des Flüchtlingsrats setzt dagegen völlig andere Prioritäten:

  1. Entkriminalisierung der Debatte um die Tätigkeit von Beratungsstellen, die Asylverfahrens-, Härtefall- und sonstige Rechtsberatung anbieten. Beratungsstellen beraten nach den bestehenden Rechtsvorgaben und anwaltschaftlich für die Ratsuchenden. Sie setzen damit ein zentrales rechtsstaatliches wie gesellschaftliches Interesse um und stärken auf diese Weise den gleichberechtigten Zugang zu Recht und das demokratische System an sich.
  2. Dezentrale Unterbringung wird in Berlin aktuell an vielen Stellen durch die aufgehobene Wohnverpflichtung ermöglicht. Dass diese die für alle Seiten vorteilhafteste und günstigste Unterbringungsform ist, ist unbestritten.
  3. Familieneinheiten müssen in jedem Fall gewahrt werden. Trennungen von Familien sind nach dem Grundgesetz rechtswidrig: Der Staat schützt Ehe und Familie, die Familieneinheit muss in jedem Fall und zu jedem Zeitpunkt gewahrt werden. Auch hat jedes Kind nach der Kinderrechtskonvention ein Recht auf ein Leben in Sicherheit und Würde. Dies muss Vorrang in der Prüfung von Legalisierung von Bleiberechten und Duldungsgründen haben.
  4. Rechtsicherheit muss weiterhin und mit aller Kraft gewahrt werden. Dazu gehören allen voran die Rechte, die im Grundgesetz verbrieften Menschenrechte jedes Einzelnen, auch der von Straftäterinnen oder Menschen ohne formalem Bleiberecht in Deutschland, sowie der Zugang zu diesen Rechten. Ebenfalls muss europäische Rechtsprechungkonsequent umgesetzt werden. Dazu gehören das EuGH-Urteil zu afghanischen Frauen sowie das zu der (fälschlichen) Anerkennung Moldaus als sicheres Herkunftsland, ebenso wie die Prüfung des Status eines sicheren Herkunftslandes im Fall von Senegal und Georgien.
  5. Abschiebehaft hat Berlin zu Recht abgeschafft und sie muss weiter abgelehnt werden. Menschen mit Freiheitsentzug zu bestrafen, weil sie der Ausreisepflicht nicht nachkommen, ist menschenunwürdig und dazu auch noch teuer. Vor allem für Minderjährige und vulnerable Menschen stellt die Inhaftierung eine unzumutbare Belastung dar.

Migrationsrat und Flüchtlingsrat Berlin

Mehr dazu bei https://fluechtlingsrat-berlin.de


Kategorie[18]: Pressemitteilungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3E2
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8976-20241124-gefluechtete-haben-menschenrechte.html
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Tags: #Asyl #Abschiebungen #EuGH #Urteil #Afghanistan #Flucht #Folter #Abschiebung #Migration #Frontex #Fluggastdatenbank #EuroDAC #Europol #Schengen #VisaWaiver #Verfolgung
Erstellt: 2024-11-24 09:16:51
Aufrufe: 331

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