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12.11.2024 Strafanzeige gegen Erdogan

Kriegsverbrechen müssen weltweit verfolgt werden

Nicht nur in der Ukraine, in Gaza, im Libanon und im Sudan werden ständig Kriegsverbrechen begangen und die Menschenrechte von den Kriegsparteien mit Füßen getreten. Auch die Türkei ist seit Jahren im Krieg gegen die autonomen Gebiete im Norden von Syrien und des Irak aber auch gegen die eigene Bevölkerung in den kurdischen Gebieten im Osten des Landes.

Zivilgesellschaftliche Vereinigungen haben deshalb Anfang November 2024 beim
Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof in Karlsruhe Strafanzeige
erstattet gegen

  • den türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan,
  • gegen Minister der türkischen Regierung
  • und Befehlshaber des türkischen Militärs

wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in Nord-und Ostsyrien 2023/2024.

Die Strafanzeige-Steller:innen sind die Vereine MAF-DAD – Verein für Demokratie und internationales Recht e.V. (Köln) und KURD-AKAD, Netzwerk Kurdischer Akademikerinnen e.V. (Dortmund), gemeinsam mit dem Kobanî Medical Center und mit Unterstützung von Prof. Dr. med. Christian Haasen, Verein demokratischer Ärzt:innen.

Der Generalbundesanwalt ist zuständig für die Verfolgung von Verbrechen gemäß Völkerstrafrecht, also von Straftaten, die sich gegen international bzw. völkerrechtlich geschützte Rechtsgüter richten. Völkerstraftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch können gemäß Weltrechtsprinzip auch vor nationalen Gerichten einzelner Staaten verhandelt und geahndet werden.

Im Fokus der 60-seitigen Anzeige stehen zahlreiche Luftangriffe auf überwiegend kurdisch geprägte und kontrollierte Gebiete im Nordosten Syriens und insbesondere die gezielte Zerstörung des Kobane Medical Center und des Dialysezentrums in Qamishlo am 25. Dezember 2023 im Rahmen mehrerer Angriffswellen des türkischen Militärs. Die gezielte Zerstörung ziviler Objekte, einschließlich medizinischer Einrichtungen und lebenswichtiger Infrastrukturen, stellen gemäß deutschem Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) eindeutig Kriegsverbrechen dar.

Der Nato-Staat Türkei bricht mit seinen militärischen Angriffen auf kurdisch besiedelte Gebiete in Syrien (und im Irak) nach Auffassung der Anzeige erstattenden Vereinigungen immer wieder unbehelligt Völkerrecht. Der Status als NATO-Mitglied, aber auch die alles dominierenden Kriege in der Ukraine und im Gaza/Libanon haben die türkische Regierung und Administration lange Zeit vor Konsequenzen für ihre Handlungen geschützt. Nun beliefert Deutschland die Türkei sogar wieder mit Rüstungsgütern und Waffen - ungeachtet der Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen, die dieser Staat weiterhin begeht. Die Verfolgung solch schwere Straftaten wie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssen weltweit strafrechtlich verfolgt werden!

Aus der Mitteilung von Dr. Rolf Gössner als Mitunterstützer der Anzeige auf Grundlage der Presseerklärung und des Hintergrundpapiers von KURD-AKAD

Mehr dazu bei https://www.fr.de/politik/kriegsverbrechen-in-syrien-strafanzeige-gegen-erdogan-und-mehre-generalbundesanwalt-zr-93388384.html
und https://www.jungewelt.de/artikel/print.php?id=487009


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3DP
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Tags: #Kriegsverbrechen #Menschenrechte #Strafanzeige #BGH #Erdogan #Türkei #Kurden #Syrien #Irak #Sudan #Gaza #Libanon #Israel #Ukraine #Russland #Rüstungsexporte #BRD
Erstellt: 2024-11-12 08:22:45
Aufrufe: 140

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