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Gesichtserkennung und Vermummungsverbot nicht akzeptabel
Schon einzeln sind beide Vorgänge ein Verstoß gegen die Menschenrechte, auch gegen die bei uns geltenden Grundrechte. Die Gesichtserkennung greift in mein Persönlichkeitsrecht und das Recht auf mein Bild ein. Zusammen mit der Erkennungssoftware werden mein Bild und weitere Daten über meine Person zusammengeführt. Das haben diverse Gerichtsentscheidungen bestätigt und sehen eine anlasslose Gesichtserkennung kritisch. Für ein Ende des pauschalen Vermummungsverbots gibt es ebenfalls gute Gründe: Filmende Neonazis und Polizist*innen zum Beispiel – und die wachsende Bedrohung durch automatisierte biometrische Identifikation. Amnesty International, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Humanistische Union fordern ein Ende des pauschalen Vermummungsverbotes, schreibt Netzpolitik.org. Aber im Bundesversammlungsgesetz droht der entsprechende Paragraf bis zu einem Jahr Haft an, wenn man sich zum Schutz der Identität auf Freiluftversammlungen das Gesicht verhüllt. Dazu reicht schon das Tragen einer FFP2 Maske, dessen Nichtnutzung noch vor 2 Jahren auch strafbewährt war und zur jetzigen Herbstzeit auf vielen Grippe- und Corona-Impf-Plakaten wieder empfohlen wird. Die Polizei müsste also nachweisen, dass ich die Maske zur Vermummung und nicht zum Schutz trage. Oder ist die Unschuldsvermutung auch an dieser Stelle bereits brüchig? Es wird noch unmöglicher: Allein das Mitführen von Vermummungsutensilien kann eine Geldbuße von bis zu 500 Euro nach sich ziehen, stellt Netzpolitik.org fest. Unabhängig von der Staatsgewalt kann man bereits auf "Feindeslisten" von Neo-Nazis landen, wenn diese aus öffentlichen Bildern von Demos nach Bildern dieser Person im Internet suchen und dabei z.B. den Namen, die Adresse, die Arbeitsstelle oder seine Zugehörigkeit zu einem Verein finden. Auch ausländische Geheimdienste machen dies und Amnesty International sind Fälle bekannt, in denen "Menschen bei der Heimreise in den Iran festgenommen wurden, weil sie hier auf einer Demonstration waren".
Im Zeitalter von Gesichtserkennung sollte das Vermummungsverbot fallen, fordern Juristen, dazu hier 2 Zitate aus dem verlinkten Artikel. David Werdermann, Jurist bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), sagt: „Da ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt, wenn man nicht anonym an Versammlungen teilnehmen kann. Das berührt mittelbar auch die Versammlungsfreiheit ... Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2024/automatisierte-gesichtserkennung-wie-das-vermummungsverbot-menschen-und-grundrechte-gefaehrdet/ Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3Dd Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8929-20241010-recht-auf-anonymitaet-wieder-herstellen.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8929-20241010-recht-auf-anonymitaet-wieder-herstellen.html Tags: #Gesichtserkennung #Vermummungsverbot #Polizei #Geheimdienste #Rechtsaußen #Neo-Nazis #Feindeslisten #Faschisten #Rassismus #Datenschutz #Anonymisierung #Meinungsfreiheit #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Videoüberwachung #Rasterfahndung Erstellt: 2024-10-10 07:57:34 Aufrufe: 155 Kommentar abgeben |
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