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19.12.2009 Schaar hält Arbeitnehmer-Datenbank ELENA für verfassungswidrig

19.12.2009: Schaar hält Arbeitnehmer-Datenbank ELENA für verfassungswidrig

Nach der kritischen Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen Vorratsspeicherung von Telefon- und E-Mail-Verbindungsdaten am vergangenen Dienstag wird auch das nächste Sammelvorhaben der Bundesregierung scharf attackiert: Vom 1. Januar an müssen Unternehmen sensible Daten ihrer Arbeitnehmer an eine neue zentrale Datenbank bei der Deutschen Rentenversicherung schicken.

Der 41-seitige Katalog der Pflichtangaben für den "elektronischen Entgeltnachweis" (Elena) sieht neben dem Lohn auch die Meldung von etwaigen Fehlzeiten, Abmahnungen, Kündigungsgründen und Beteiligungen an Streiks vor.

Der DGB beklagte, dass die europäische Datenschutzrichtlinie verletzt werde, da sich aus der Streikteilnahme die Mitgliedschaft bei einer Gewerkschaft schließen lasse.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hält die zentrale Speicherung von Streikbeteiligungen oder Fehlzeiten von rund 40 Millionen Arbeitnehmern sogar für verfassungswidrig; auch Ver.di prüft SPIEGEL-Informationen zufolge bereits Klagemöglichkeiten. Auffallend still verhält sich die FDP.

Mehr dazu bei http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,667748,00.html
und /presse/unsere-themen-in-der-presse/886-20091217-elena-speichert-teilnahme-an-rechtmaessigen-oder-illegalen-streiks


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Tags: #Schaar #ArbeitnehmerdatenbankELENA #verfassungswidrig #Arbeitnehmerdatenschutz #Fehlzeiten #Abmahnung #Kuendigungsgruende #Streik
Erstellt: 2009-12-19 09:28:28
Aufrufe: 5403

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