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03.09.2024 Allgemeines Eisenbahngesetz gegen Stuttgart21?

Stolpert Stuttgart21 über § 23 AEG?

Dass die Kosten für den unterirdischen Bahnhof und das Projekt Stuttgart21 auf dem Weg sind, sich zu verdreifachen, hat das Projekt zwar verlangsamt - man muss ja auch begründen, warum man immer mehr Geld verbraucht - aber gestoppt worden ist es trotzdem bisher nicht.

So werden aus dem zugegebenermaßen unpraktischen Sackbahnhof mit fast 12 Gleisen ein Durchfahrtsbahnhof nur halb so vielen Gleisen. Gemessen am Durchsatz hätte man sich das Geld auch sparen können. Aber vor allem die Bahn aber auch die Landesregierung haben auf die teuren Grundstücke des alten Bahnhofsgeländes mitten in der Stadt spekuliert.

Ob eine intensive Bebauung mit Geschäftshäusern mitten im heißen Talkessel von Stuttgart klimapolitisch überhaupt vertretbar ist, hat scheinbar noch niemand untersucht. Zur Zeit streicht ja noch die Luft über das Areal.

Dafür droht ein zufälliges Ungemach ausgerechnet aus dem Verkehrsministerium in Bonn - die Novellierung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, insbesondere der § 23 AEG, der die Freistellung von Bahnbetriebszwecken regelt. So können Bahnflächen seit 2023 nur noch in Ausnahmefällen entwidmet werden. Damit soll verhindert werden, dass eine spätere Reaktivierung von Bahnflächen durch Bebauung unmöglich gemacht wird.

Für den alten Stuttgarter Bahnhof würde das bedeuten, dass die Bahn ihre insgeheim gehegten Gewinnträume aufgeben müsste. Angesichts der Aussage der Landesregierung kein weiteres Geld in den unersättlichen Schlund Stuttgart21 zu versenken, blieben die Mehrkosten dann bei der Bahn hängen und würden ihren Milliarden-Schuldenberg vergrößern.

Was lernen wir daraus? Besser vorher auf die Menschen vor Ort hören, anstatt Milliarden in Prestigeprojekte zu stecken ...

Mehr dazu bei https://www.telepolis.de/features/Kehrtwende-bei-Stuttgart-21-Gleise-duerfen-nicht-weichen-9851054.html


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Tags: #Stuttgart21 #Mitbestimmung #Klima #Umwelt #Kostenexplosion #Zinsen #Personenverkehr #Güterverkehr #Eisenbahnverkehrsgesetz #Steuersubventionen
Erstellt: 2024-09-03 07:34:50
Aufrufe: 200

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