17.12.2009 Polizei nahm unberechtigt Hunderte DNA-Proben

17.12.2009: Polizei nahm unberechtigt Hunderte DNA-Proben

Bei der Hatz auf die virtuelle Phantommörderin in Süddeutschland liefen die Polizisten nicht nur in die falsche Richtung, sie hielten sich auch nicht immer an bestehende Gesetze. Der baden-württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz rügt in seinem jüngsten Bericht den mitunter überzogenen Fahndungseifer der Ermittler.

So seien Ende 2008 in Heilbronn und Ludwigsburg Passanten und Autofahrer bei Verkehrskontrollen gebeten worden, freiwillig DNA-Proben abzugeben. Dabei waren laut Datenschutzbericht stattliche 80 Prozent der insgesamt 321 in Ludwigsburg durchgeführten Entnahmen von Genmaterial gar nicht zulässig. Der Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn habe diese Maßnahmen nicht gedeckt, heißt es in dem Datenschutz-Dokument.

Der DNA-Sammelaktion in Ludwigsburg nämlich (Polizeijargon: "Speicheln") lag lediglich ein Täterprofil aus der Abteilung für Operative Fallanalyse im Stuttgarter Landeskriminalamt (LKA) zugrunde, das wesentlich weiter gefasst war als die Genehmigung des Amtsgerichts. So konnte dort ein deutlich größerer Personenkreis überprüft werden. Die Polizisten hatten sich zu dieser umfangreichen Aktion gleichsam selbst ermächtigt.

Mehr dazu bei http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,667475,00.html


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Tags: #Phantommoerderin #Polizei #DNA #unberechtigt #80% #unzulaessig #Datenschutz #Datenschutzbeauftragter #Verkehrskontrollen
Erstellt: 2009-12-17 08:42:13
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