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"Rechtliche Bedenken werden laut"
... dagegen, dass nach Sachsen nun auch die Brandenburger Polizei Gesichtserkennung anlasslos gegen Jede/n einsetzt. Die Behörde weist das anlasslos bisher zurück, denn es wurde in einem "Fall von Eigentumskriminalität" ermittelt. Außerdem wurde ein richterlicher Beschluss erwirkt und die Daten werden nicht auf Vorrat gespeichert. Die Grünen im Brandenburger Landtag kritisieren jedoch weiterhin, dass ständig Unbeteiligte von dem System erfasst werden. Eine Sprecherin der Polizei betonte laut MAZ (Märkische Allgemeine Zeitung) dagegen, dass ohne solche Technologien die Aufklärung schwerwiegender Straftaten wie Raub, Drogenkriminalität und Betrug erheblich erschwert wäre. Da fragen wir uns, wie man das früher gemacht hat? Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3C7 Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/8865-20240808-anlasslose-gesichtserkennung-durch-polizei.html Link im Tor-Netzwerk: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/8865-20240808-anlasslose-gesichtserkennung-durch-polizei.html Tags: #Gesichtserkennung #Lauschangriff #Überwachung #Vorratsdatenspeicherung #Videoüberwachung #Rasterfahndung #Datenbanken #Polizei #Brandenburg #Sachsen #Freizügigkeit #Unschuldsvermutung #Verhaltensänderung #Anonymisierung #anlasslos #Richtervorbehalt Erstellt: 2024-08-08 08:20:00 Aufrufe: 274 Kommentar abgeben |
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