03.08.2024 Zwangs-ePA steht vor der Tür

Wer sich jetzt nicht wehrt, lebt ... künftig mit ePA

In vielen Artikeln hatten wir bereits über die Risiken einer zentralen Lagerung unser aller Gesundheitsdaten geschrieben. Zuletzt wurde uns zum Jahresbeginn angekündigt, dass ab 1.1.25 für Jede/n eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt wird, wenn man nicht vorher widerspricht. Einige Menschen haben uns daraufhin geschrieben. dass sie u.a. mit dem Musterschreiben bei ihrer Krankenkasse vorstellig geworden seien. Diese hat ihne dann mitgeteilt, dass der Widerspruch z.Zt. "nicht verarbeitet und gespeichert werden kann, weil die Systeme das noch nicht erlauben".

Nun berichtet der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V., dass die Techniker Krankenkasse (TK) begonnen hat, ihre Versicherten schriftlich über die Einführung der ePA zu informieren. Dann gehen wir davon aus, dass nun Widersprüche "verarbeitet" werden können, wie im Gesetz versprochen.

Ungenügend, manipulativ, rechtswidrig, nicht barrierefrei

So lautet das Urteil des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V. zum Brief der TK an ihre Versicherten (s. Link unten).

Herr Lauterbach, übernehmen Sie!

Mehr dazu bei https://patientenrechte-datenschutz.de/informationsschreiben-der-techniker-krankenkasse-zur-elektronischen-patientenakte-ungenuegend-manipulativ-rechtswidrig-nicht-barrierefrei/


Kategorie[26]: Verbraucher- & ArbeitnehmerInnen-Datenschutz Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3C2
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Erstellt: 2024-08-03 00:40:54
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