17.12.2009 ELENA speichert Teilnahme an rechtmäßigen oder illegalen Streiks

17.12.2009: ELENA speichert Teilnahme an rechtmäßigen oder illegalen Streiks

Die Einkommens- und Beschäftigungsdaten von rund 40 Millionen deutschen Arbeitnehmern sollen künftig in einer neuen, zentralen Datenbank gespeichert werden.

In Deutschland hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar einem Zeitungsbericht zufolge Nachbesserungen an der ab Jänner geplanten zentralen Speicherung von Arbeitnehmerdaten in dem Projekt "Elena" (Elektronischer Entgeltnachweis) gefordert.

Bei "Elena" sollen die Arbeitgeber von Anfang nächsten Jahres an schrittweise Daten über Beschäftigungsdauer und Einkommen ihrer Mitarbeiter an einen zentralen Datenspeicher senden. Ab 2012 sollen die Sozialbehörden dann auf Basis dieser Daten Leistungen auszahlen oder verweigern.

Geplant sei nach den Worten Schaars zum Beispiel die Speicherung der Teilnahme an rechtmäßigen oder illegalen Streiks oder ob Fehlzeiten am Arbeitsplatz berechtigt oder unberechtigt eingetreten sind. "Damit habe ich doch größte Probleme. Bisher tauchen solche Informationen auf Gehaltsbescheinigungen nicht auf und ihre generelle Speicherung in einer zentralen Datei ist weder gesetzlich geboten noch wäre sie verfassungsrechtlich zulässig". Auch die Speicherung von Abmahnungen im Falle von Kündigungen halte er für höchst bedenklich.

Mehr dazu bei http://futurezone.orf.at/stories/1633876/
und http://futurezone.orf.at/stories/1501901/



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Tags: #ELENA #Streik #Abmahnung #Vorratsdatenspeicherung #zentraleDatenbank #Arbeitnehmerdaten #Arbeitnehmerdatenschutz
Erstellt: 2009-12-17 08:30:56
Aufrufe: 5932

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